Mediation

ist eine aussergerichtlicheVermittlung in Konflikten durch neutrale Dritte. Die MediatorInnen helfen den Parteien, eigenständig eine Lösung ihrer Konflikte zu finden. Dabei werden Gesprächs- und Verhandlungshilfen angewendet. Es geht dabei nicht um Schuld oder Unschuld, um Gewinner und Verlierer, sondern um die Suche nach einer optimalen, spezifischen Lösung für die Beteiligten und eine echte Versöhnung der Parteien.

Die Teilnahme ist freiwillig, der Inhalt der Gespräche vertraulich. Das Verfahren ist flexibel und erlaubt es, eine Vielzahl unterschiedlicher Situationen zu bewältigen.Im Erfolgsfall endet die Mediation meist mit einer verbindlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Ist Ihr Konflikt zur Lösung durch Mediation geeignet?
Diese Frage steht am Anfang jeder Mediation. Sie kann insbesondere bejaht werden, wenn
  • Sie bei der Bearbeitung des Konfliktes und der Suche nach einer Lösung eine aktive Rolle spielen wollen
  • die Lösung auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten sein und vielschichtige Interessen abdecken soll
  • Sie mit Ihrem Gegenüber auch in Zukunft zusammenarbeiten wollen oder müssen
  • der Konflikt zeitsparend, benutzerfreundlich und kostengünstig gelöst werden soll.

Einleitung der Mediation
Die Partei, die eine Mediation wünscht, tritt mit >mediartis> mündlich oder schriftlich in Kontakt. Auf entsprechenden Wunsch hin nimmt >mediartis> Kontakt mit der Gegenpartei auf und klärt deren Mediationsbereitschaft ab. Im Anschluss daran werden die für die Einleitung des Mediationsverfahrens notwendigen Informationen ausgetauscht, wobei >mediartis> die volle Vertraulichkeit wahrt.

Ernennung des Mediators / der Mediatorin
Sofern die Parteien sich nicht selbst über die Person des Mediators geeinigt haben, stellt >mediartis> den Parteien einen Zweiervorschlag aus dem Kreis ihrer qualifizierten Mediatoren zusammen, je nach Art und Umständen des Konflikts. Die Parteien sind frei, diesen Vorschlag zu akzeptieren oder nicht. Auch werden in dieser Phase allfällige frühere Berührungspunkte des Mediators mit den Parteien offengelegt. Unter Umständen wird auch eine Co-Mediation vorgeschlagen.
Danach begleitet >mediartis> das Verfahren bis zu dessen Abschluss.

Kosten
Das Honorar des Mediators wird im Allgemeinen auf Stunden-, allenfalls auf Tages-Basis abgerechnet. Der verrechnete Ansatz bemisst sich in der Regel nach den Bezügen von Dienstleistern wie z.B. Anwälten und wird vor dem Start der Mediation verhandelt. Meist werden diese Kosten von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen.